PRAXISABLAUF
Was muss auf meinem Rezept alles drauf stehen?
Physiotherapie,Ergotherapie und Logopädie benötigen jeweils vom Arzt verordnete Heilmittelverordnungen, wie unten aufgeführt, oder aber eine Privatverordnung. Wie immer sind auch hier gewisse bürokratische Grundregeln zu beachten. Dies klingt am Anfang alles sehr kompliziert, aber unsere Mitarbeiter helfen Ihnen sehr gerne.
Einzig der verordnende Arzt bzw. die verordnende Einrichtung ist berechtigt diese Rezepte auszufüllen, oder bei Bedarf zu ändern oder zu korrigieren. Wir als Ihr Partner der Heilmittelerbringung im Bereich Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie sind allerdings gesetzlich dazu verpflichtet diese Rezepte auf Korrektheit zu prüfen, so z. B. auf ein fristgerechtes Ausstellungsdatum, passende Indikationsschlüssel und Heilmittelangaben, etc.. Ein nicht korrekt ausgestelltes oder Fristen bezogen abgelaufenes Rezept ist nicht abrechnungsfähig und kann unsererseits nicht angenommen werden.
Hier ein paar der wichtigsten Felder aus dem Praxisalltag:
Physiotherapie
- Persönliche Daten wie Name, Adresse, Versichertennummer etc. und das Ausstellungsdatum:
die häufigste Problemquelle ist hier oft das Ausstellungsdatum. Hier ist eine Frist von 14 Tagen zu beachten, welche zwischen Ausstellungsdatum und 1. Behandlung nicht überschritten werden darf.
Ist diese Frist nicht einzuhalten, so besteht die Möglichkeit unter 3. eine etwas längere Behandlungsbeginnfrist durch den Arzt eintragen zu lassen. - Erstverordnung: 1.Rezept für dieses aktuelle Krankheitsbild
Folgeverordnung: ist in der Regel das 2. und 3. Rezept des gleichen Krankheitbildes
außerhalb des Regelfalls: darüber hinausgehende Verordnungen für das gleiche Krankheitsbild oder aufgrund eines „langfristigen Heilmittelbedarfes“ - Behandlungsbeginn spätest. am: bei Überschreitung der Frist von 14 Tagen auszufüllen
- Hausbesuch ja oder nein?
- Verordnungsmenge = Wie oft insgesamt?
Heilmittel = Was wird verordnet? (z.B. Krankengymnastik, Massage, Lymphdrainage, etc.)
Anzahl pro Woche = Wie oft pro Woche? - Indikationsschlüssel und ICD-10-Code: Zahlen-Buchstabenkombinationen ähnlich einer „Bestellnummer aus dem Katalog“
- Diagnose und Spezifizierung der Therapieziele: hier schreibt der Arzt Dinge wie z.B. ihr Krankheitsbild, Befunde und Befundergebnisse rein
- medizinische Begründung bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls
- Rückseite: Diese Seite ist hauptsächlich dafür vorgesehen, dass sie als Patienten die stattgefundenen Behandlungen zum stattgefundenen Behandlungstermin durch ihre Unterschrift bestätigen
Ergotherapie
- Persönliche Daten wie Name, Adresse, Versichertennummer etc. und das Ausstellungsdatum:
die häufigste Problemquelle ist hier oft das Ausstellungsdatum. Hier ist eine Frist von 14 Tagen zu beachten, welche zwischen Ausstellungsdatum und 1. Behandlung nicht überschritten werden darf.
Ist diese Frist nicht einzuhalten, so besteht die Möglichkeit unter 3. eine etwas längere Behandlungsbeginnfrist durch den Arzt eintragen zu lassen. - Erstverordnung: 1.Rezept für dieses aktuelle Krankheitsbild
Folgeverordnung: ist in der Regel das 2. und 3. Rezept des gleichen Krankheitbildes
außerhalb des Regelfalls: darüber hinausgehende Verordnungen für das gleiche Krankheitsbild oder aufgrund eines „langfristigen Heilmittelbedarfes“ - Behandlungsbeginn spätest. am: bei Überschreitung der Frist von 14 Tagen auszufüllen
- Hausbesuch ja oder nein?
- Verordnungsmenge = Wie oft insgesamt?
Heilmittel = Was wird verordnet? (sensomotorisch - perzeptiv, motorisch - funktionell, psychischfunktionell oder Hirnleistungstraining)
Anzahl pro Woche = Wie oft pro Woche? - Indikationsschlüssel und ICD-10-Code: Zahlen-Buchstabenkombinationen ähnlich einer „Bestellnummer aus dem Katalog“
- Diagnose, Besonderheiten und Spezifizierung der Therapieziele: hier schreibt der Arzt Dinge wie z. B. ihr Krankheitsbild, Befunde und Befundergebnisse rein
- medizinische Begründung bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls
- Rückseite: Diese Seite ist hauptsächlich dafür vorgesehen, dass sie als Patienten die stattgefundenen Behandlungen zum stattgefundenen Behandlungstermin durch ihre Unterschrift bestätigen
Logopädie
- Persönliche Daten wie Name, Adresse, Versichertennummer etc. und das Ausstellungsdatum:
die häufigste Problemquelle ist hier oft das Ausstellungsdatum. Hier ist eine Frist von 14 Tagen zu beachten, welche zwischen Ausstellungsdatum und 1. Behandlung nicht überschritten werden darf.
Ist diese Frist nicht einzuhalten, so besteht die Möglichkeit unter 3. eine etwas längere Behandlungsbeginnfrist durch den Arzt eintragen zu lassen. - Erstverordnung: 1.Rezept für dieses aktuelle Krankheitsbild
Folgeverordnung: ist in der Regel das 2. und 3. Rezept des gleichen Krankheitbildes
außerhalb des Regelfalls: darüber hinausgehende Verordnungen für das gleiche Krankheitsbild oder aufgrund eines „langfristigen Heilmittelbedarfes“ - Behandlungsbeginn spätest. am: bei Überschreitung der Frist von 14 Tagen auszufüllen
- Hausbesuch ja oder nein?
- Stimmtherapie, Sprechtherapie oder Sprachtherapie: eines davon muss durch den Arzt angekreuzt werden.
- Therapiedauer pro Sitzung
Verordnungsmenge = Wie oft insgesamt?
Therapiefrequenz pro Woche = Wie oft pro Woche? - Indikationsschlüssel und ICD-10-Code: Zahlen-Buchstabenkombinationen ähnlich einer „Bestellnummer aus dem Katalog“
- Diagnose, Besonderheiten und Spezifizierung der Therapieziele: hier schreibt der Arzt Dinge wie z. B. Ihr Krankheitsbild, Befunde und Befundergebnisse rein
- medizinische Begründung bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls
- Tonaudiogramm / Trommelfellbefund / Laryngologischer Befund: hier kann der Arzt therapierelevante Befundergebnisse eintragen
- Rückseite: Diese Seite ist hauptsächlich dafür vorgesehen, dass sie als Patienten die stattgefundenen Behandlungen zum stattgefundenen Behandlungstermin durch ihre Unterschrift bestätigen