Physiotherapie,Ergotherapie und Logopädie benötigen jeweils vom Arzt verordnete Heilmittelverordnungen, wie unten aufgeführt, oder aber eine Privatverordnung. Wie immer sind auch hier gewisse bürokratische Grundregeln zu beachten. Dies klingt am Anfang alles sehr kompliziert, aber unsere Mitarbeiter helfen Ihnen sehr gerne.
Einzig der verordnende Arzt bzw. die verordnende Einrichtung ist berechtigt diese Rezepte auszufüllen, oder bei Bedarf zu ändern oder zu korrigieren. Wir als Ihr Partner der Heilmittelerbringung im Bereich Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie sind allerdings gesetzlich dazu verpflichtet diese Rezepte auf Korrektheit zu prüfen, so z. B. auf ein fristgerechtes Ausstellungsdatum, passende Indikationsschlüssel und Heilmittelangaben, etc.. Ein nicht korrekt ausgestelltes oder Fristen bezogen abgelaufenes Rezept ist nicht abrechnungsfähig und kann unsererseits nicht angenommen werden.
AT Ambulantes Therapiezentrum GmbH
Oggenhauser Straße 13, 89537 Giengen an der Brenz, Deutschland
Tel.: (07322) 91 92 50